Was macht ein Politiker eigentlich? Wie viel verdient er? Und für was setzt er seine Mittel ein?

Mir ist es generell wichtig, die politische Arbeit transparent und nachvollziehbar zu machen. Dazu gehört auch die finanzielle Ausstattung.

Diät bzw. Abgeordnetenentschädigung

Die Landtagsabgeordneten haben Anspruch auf eine Entschädigung von derzeit 8.657 €, welche monatlich gezahlt wird. Gemäß dem Bayerischen Abgeordnetengesetz vermindert sich der Auszahlungsbetrag der Abgeordnetenentschädigung um ein Dreihundertfünfundsechzigstel. Diese Entschädigung ist natürlich steuerpflichtig. Von meinem Einkommen führe ich zudem jeden Monat etwa 600 € an Mandatsträgerbeitrag an die CSU ab.

Es gibt keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ähnliches. Die Entschädigung wird jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst.

Krankenversicherung

Ich bin nach wie vor freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Hierfür muss ich den Höchstbetrag meiner gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 880 Euro € entrichten und erhalte einen Zuschuss von 50% monatlich vom Landtagsamt.

Monatliche Kostenpauschale

Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale von 3.589 €. Diese Pauschale verwende ich für:
  • das Bürgerbüro in Cham (Miete/Nebenkosten, Büroausstattung und -möbel, Büromaterialien, Internet, Telefonanlage und Handykosten, Porto, Kopie- und Druckkosten).
  • Miete und Material für meine Unterkunft mit Büro in München.
  • Mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten. Auch wenn ich die staatlichen Verkehrseinrichtungen und das Bahnnetz in Bayern kostenfrei nutzen darf, bin ich doch auf mein privates Auto stark angewiesen. So fahre ich pro Monat etwa 4.000 Kilometer mit meinem Pkw.
  • Unterstützungen von Vereinen oder Veranstaltungen.
  • Zeitungen, Bücher, Informationsbriefe u.ä.

Mandatsbedingte Kosten die darüber hinausgehen, bleiben unberücksichtigt und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Landtagsabgeordnete gibt es keine „Werbungskosten“.

Anpassung der Kostenpauschale und Abzüge

Auch die Kostenpauschale wird jährlich, zum gleichen Zeitpunkt wie die Entschädigung, angepasst. Sie richtet sich jedoch nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern. Bei Fernbleiben von einer Sitzung/Abstimmung wird die Kostenpauschale jedoch wie folgt gekürzt: Beim Versäumen einer Ausschusssitzung werden 50 € und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100 € abgezogen. Pro nicht anwesender Abstimmung werden 25 €, maximal aber 100 € pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer ärztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50-prozentige Kürzung.

Mitarbeiter

Für die Bezahlung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht mir ein Budget von jährlich derzeit etwa 138.000 € zur Verfügung. Davon müssen die gesamten Bruttolöhne (Arbeitgeber-Bruttolohn einschließlich Sonderzahlungen, Fahrtkosten, Fortbildungen usw.) bezahlt werden.

Technik und Kommunikation

Für Aufwendungen bezüglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen (Anschaffung von PCs, Laptops, Faxgeräten, Smartphone, Scanner oder auch Reparaturen und Installationen von Internetleitungen) stehen jedem Abgeordneten bis zu 12.500 € pro Legislaturperiode zu. Dies würde einem jährlichen Budget von bis zu 2.500 € entsprechen, wobei ein persönlicher Eigenanteil von 15 % zu leisten ist. Die Gelder können bis zum angegebenen Limit durch Nachweis abgerufen werden.

Medienrat

Schließlich vertrete ich meine Fraktion im Medienrat und in diversen damit zusammenhängenden Projektgruppen und Ausschüssen. Für meine Tätigkeiten erhalte ich, wie jedes Mitglied, eine monatliche Grundpauschale in Höhe von 700 €.

Kreisrat

Als Kreisrat erhalte ich eine monatliche Pauschale von 70 € sowie ein Sitzungsgeld von 50 € je Sitzung.