Entscheidung zum Integrationsgesetz: CSU-Fraktion sieht Konzept und Gesetzeszweck bestätigt
Nach der heutigen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zum Integrationsgesetz sieht die CSU-Fraktion ihr Konzept der Integration bestätigt: Insbesondere die in der Präambel des Gesetzes dargestellte Leitkultur und Ziele der Integration wurden von den Richtern wie erwartet als verfassungsgemäß eingestuft. Außerdem bestätigten die Richter, dass der Freistaat sehr wohl die gesetzgeberische Kompetenz hat, Integration zu regeln und ihr einen Rahmen zu geben.