CSU-Fraktion: BayKiBiG-Reform stärkt Kitas in Bayern – Änderungsantrag für stabile Beiträge

08.07.2026 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Mit der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes wird die Kindertagesbetreuung in Bayern auch künftig verlässlich, planbar und praxistauglich aufgestellt. Der Freistaat investiert dafür bis 2030 fast drei Milliarden Euro zusätzlich in das Kita-System, womit die staatliche Betriebskostenförderung um rund 25 Prozent steigt. Ziel ist es, Kommunen und Träger spürbar zu entlasten, die Qualität in den Einrichtungen zu stärken und Elternbeiträge stabil zu halten.

Thomas Huber, sozialpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion:
„Um es klar zu sagen: Die BayKiBiG-Novelle selbst gibt keinen Anlass für Beitragserhöhungen. Deutlich mehr staatliche Mittel kommen direkt bei Kommunen und Trägern an. Mit einem Änderungsantrag stellen wir jetzt gesetzlich klar, dass die bisher für den Elternbeitragszuschuss – also monatlich 100 Euro pro Kind – bereitgestellten Haushaltsmittel in voller Höhe in den neuen Qualitätsbonus einfließen und den Trägern zugutekommen. Damit nehmen wir den Eltern die Sorge, dass durch die Vereinfachung der Förderstruktur staatliche Gelder verloren gehen. Die Botschaft ist eindeutig: Es gibt keine Kürzung, sondern eine Bündelung der Förderung zugunsten der Familien. Außerdem stärken wir die Elternmitwirkung. Der Elternbeirat erhält künftig ausdrücklich auch eine Beratungsfunktion, und wir vergrößern den Landeselternbeirat von 15 auf 20 Mitglieder, damit noch mehr Perspektiven eingebracht werden können. Und weil uns Transparenz wichtig ist, verpflichten wir die Staatsregierung, dem Landtag bis spätestens 2030 im Rahmen einer Evaluation über die tatsächliche Wirkung der Reform zu berichten, insbesondere über Prozessqualität und die auskömmliche Finanzierung der Kitas. Mit der Reform stärken wir die Kindertagesbetreuung in Bayern langfristig und unbürokratisch: mehr Qualität, mehr Verlässlichkeit und mehr Mitsprache für Familien in Bayern.“