Kommunaler Finanzausgleich 2022: Kräftiger Impuls aus der Krise

08.07.2021

“Die Verhandlungen zwischen Staatsregierung und kommunalen Spitzenverbänden zum kommunalen Finanzausgleich wurden erfolgreich mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen.” Dies teilt aktuell MdL Dr. Gerhard Hopp, Mitglied des Finanzausschusses des Bayerischen Landtags, mit. So sollen die Kommunen 2022 über 10,4 Milliarden Euro vom Freistaat Bayern erhalten. 

Bayerns Staatshaushalt steht nach wie vor krisenbedingt unter hohem Druck, trotzdem wird das Ergebnis vom Vorjahr um rund 128 Millionen Euro übertroffen. Hinzu kommen 2022 einmalig zusätzliche Mittel für Investitionen in Höhe von 400 Millionen Euro. So wird nicht nur das Niveau von 650 Millionen Euro im kommunalen Hochbau gehalten – zusätzlich werden einmalig weitere 360 Millionen Euro für diese wichtigen Baumaßnahmen insbesondere an Schulen und Kindertageseinrichtungen bereitgestellt. Weiterführende Informationen zum “Kommunalen Finanzausgleich 2022” finden Sie im Schreiben von Herrn Staatsminister Albert Füracker. Dieses können Sie hier downloaden.
 
Finanz- und Heimatminister Albert Füracker: „Der kommunale Finanzausgleich 2022 mit insgesamt 10,4 Milliarden Euro ist ein sehr deutliches Zeichen: Der Freistaat steht fest und zuverlässig an der Seite der Kommunen. Wir knüpfen mit einem starken kommunalen Finanzausgleich 2022 nahtlos an die massive Unterstützung in den letzten Jahren an. Unsere zusätzliche Investitionsinitiative ist eine wuchtige Stärkung auf dem Weg aus der Krise. Wir schaffen damit die Voraussetzungen, dass unsere Kommunen auch im nächsten Jahr kraftvoll in die Zukunft investieren können. Der kommunale Finanzausgleich 2022 sichert eine stabile, zukunftsfähige Infrastruktur und ist zugleich ein großer Schub für Bayerns Konjunktur und einen dynamischen Neustart.“
 
Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags: „Bisher sind wir mit einem blauen Auge davongekommen – dafür sind wir dem Bund und dem Freistaat sehr dankbar. Da die Bezirke aber weitestgehend über Umlagen finanziert werden, sind wir auf solide Haushalte von Gemeinden, Städten und Landkreisen angewiesen. Auch für 2021 braucht es für den Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle die Unterstützung von Bund und Freistaat. Denn wenn die anderen kommunalen Ebenen in eine finanzielle Schieflage geraten, trifft das auch die Bezirkshaushalte. Für das kommende Jahr sind wir zunächst einmal froh, dass die Zuweisungen an die Bezirke nach Art. 15 BayFAG stabil bleiben und die Schlüsselmasse noch einmal gestärkt wurde.“
 
Josef Zellmeier, MdL, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag: „In einer für beide Seiten schwierigen Zeit haben wir ein Ergebnis gefunden, mit dem der Freistaat und die bayerischen Kommunen gut leben können. Wir haben einen fairen Ausgleich für die Lasten der Corona-Pandemie gefunden. Große Steigerungen waren nicht möglich, aber der Freistaat hält in allen Bereichen die Zahlungen an die bayerischen Kommunen stabil. Gleichzeitig appelliere ich an den Bund, wieder einen Ausgleich für die kommunalen Einbußen bei der Gewerbesteuer vorzusehen.“
 
Die Ergebnisse des Spitzengesprächs zum kommunalen Finanzausgleich 2022 im Einzelnen:
 
Die Schlüsselzuweisungen, die größte Einzelleistung im kommunalen Finanzausgleich, steigen um 67 Millionen Euro auf 4 Milliarden Euro. Als freie Deckungsmittel und Ergänzung der eigenen Steuereinnahmen haben sie eine hohe Bedeutung für eine starke kommunale Selbstverwaltung.
 
Die Landratsämter erhalten zur Erfüllung ihrer staatlichen Aufgaben außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs – wie schon in den letzten drei Jahren – erneut insgesamt 70 zusätzliche Stellen. Die allgemeinen Finanzzuweisungen nach Art. 7 BayFAG für Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis bleiben stabil auf dem Rekordniveau von rund 850 Millionen Euro. Dazu gehört neben den sogenannten Pro-Kopf-Beträgen auch das Aufkommen an Gebühren, Geldbußen und Verwarnungsgelder, das den Kommunen überlassen wird.
 
Bei den kommunalen Investitionen setzt der Freistaat Bayern stärkere Akzente denn je: Der Haushaltsansatz für den kommunalen Hochbau, insbesondere von Schulen und Kindertageseinrichtungen, wird auf dem Rekordniveau von 650 Millionen Euro aus dem Vorjahr fortgeführt. Investitionen sind der beste Weg gegen die Krise. Daher werden einmalig 360 Millionen Euro zusätzlich für kommunale Hochbaumaßnahmen bereitgestellt. Dieser kraftvolle Impuls stärkt die Liquidität der Kommunen und sorgt dafür, dass diese die Auswirkungen der Corona-Krise schneller bewältigen und in ihre Schulen und Kindertageseinrichtungen weiterhin auf hohem Niveau investieren können. 2022 steht den Kommunen damit insgesamt gut 1 Milliarde Euro für den kommunalen Hochbau zur Verfügung – ein enormer Kraftakt für den Freistaat! Gleichzeitig werden die Mittel für die Krankenhausfinanzierung (643 Millionen Euro) und die allgemeine Investitionspauschale (446 Millionen Euro) auf dem hohen Vorjahresniveau fortgeführt.
 
Für die Straßenausbaupauschalen, die der Staat den Gemeinden nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gewährt, stehen 2022 – über den regulären Etat von 85 Millionen Euro hinaus – weitere 40 Millionen Euro, insgesamt 125 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist deutlich mehr, als die Kommunen vor Einführung der Pauschalen an Straßenausbaubeiträgen eingenommen haben und stärkt die Investitionsfähigkeit der Gemeinden weiter.
 
Der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen wird 2022 wieder mit 120 Millionen Euro fortgeführt. Damit unterstützt der Freistaat Bayern besonders strukturschwache oder in eine finanzielle Notlage geratene Kommunen zielgenau und ebnet den Weg für finanziell stabilere Zeiten. Wie im Vorjahr werden aus dem Mittelansatz erneut 10 Millionen Euro zur finanziellen Unterstützung der bayerischen Kur- und Fremdenverkehrsorte verwendet.
 
Die Zuweisungen an die Bezirke werden 2022 auf dem hohen Niveau von 706,5 Millionen Euro fortgeführt.
 
Die Härtefallförderung für den Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen wird im Jahr 2022 mit Mitteln in Höhe von 90 Millionen Euro fortgesetzt. Hinzu kommen einmalig 40 Millionen Euro für kurzfristige Investitionsbedarfe in diesem Bereich. Diese Förderung kommt vor allem kleineren Gemeinden im ländlichen Raum zugute.