BayKiBiG-Reform beschlossen - MdL Dr. Gerhard Hopp: „Mehr Geld, weniger Bürokratie und mehr Verlässlichkeit für unsere Kitas“
Der Bayerische Landtag hat die umfassende Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes beschlossen. Die gesetzliche Neuordnung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die finanzielle Stärkung der Kindertagesbetreuung hat jedoch bereits 2026 begonnen: Schon in diesem Jahr hat der Freistaat die staatliche Betriebskostenförderung um 280 Millionen Euro erhöht. Bis zum Endausbau 2029 steigt die Förderung gegenüber dem Ausgangsjahr 2025 um rund 25 Prozent beziehungsweise knapp 800 Millionen Euro jährlich. Bis 2030 fließen damit knapp drei Milliarden Euro zusätzlich in die Kindertagesbetreuung.



















