Der Vorsitzende des Bayerischen Bibliotheksverbandes (BBV), MdL Dr. Gerhard Hopp, begrüßt die heutige Entscheidung des Bayerischen Kabinetts, ab dem 8. März 2021 auch wieder Büchereien, Bibliotheken und Archive zu öffnen. „Unser Dank gilt dem Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, dem Wissenschaftsminister Bernd Sibler und dem Gesundheitsminister Klaus Holetschek für dieses positive Signal. Dies ist ein ganz wichtiger Beitrag, um gerade in diesen Wochen Familien, Studenten und Schüler zu unterstützen“, zeigt sich Dr. Hopp erfreut. Die intensive Zusammenarbeit und der Austausch in den zurückliegenden Monaten mache sich positiv bemerkbar, so der Vorsitzende.
„Ich bin davon überzeugt, dass unsere Büchereien und Bibliotheken in Bayern weiterhin verantwortungsvoll mit der Öffnung umgehen und ihren wertvollen Service für die Nutzer unter hohen Hygieneauflagen anbieten werden, die mit großem Engagement von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen erfüllt werden. Ihnen gebührt besonderer Dank für ihren Einsatz“, unterstreicht der Vorsitzende des BBV. Der Öffnung komme laut Dr. Hopp eine wichtige gesellschaftliche Rolle zu. „Büchereien und Bibliotheken sowie unsere Archive sind Bildungseinrichtungen, Orte der Wissenschaft und der Kultur. Sie halten ein umfangreiches Medienangebot zur Information für Schule, Studium und Arbeit. Auch sind sie Bildungseinrichtungen und Partner für lebensbegleitendes Lernen. Sie fördern Wissen und gesellschaftliche Integration. Sie stärken die Lese-, Informations- und Medienkompetenz ihrer Nutzer*innen durch geeignete Maßnahmen sowie durch die Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen. Mit der Öffnung leistet der Freistaat Bayern einen wichtigen Beitrag dafür, dass der Zusammenhalt in der Pandemie erhalten bleibt“, bekräftigt BBV-Vorsitzender Dr. Hopp.
Weiterführende Informationen:
Im Beschluss des Bayerischen Kabinetts können Büchereien und Bibliotheken sowie Archive ab 8. März 2021 unter gleichen Voraussetzungen wie Buchhandlungen, die dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugeordnet wurden, mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung auf eine Person je 10 m² für die ersten 800 m² Fläche und darüber hinaus eine Person je 20 m² wieder öffnen.