MdL Dr. Hopp informiert über kurzfristig erweiterte Regelungen am Valentinstag für Blumenläden

10.02.2021

Über einen kleinen Lichtblick am Valentinstag im derzeit geltenden Lockdown informiert aktuell der CSU-Landtagsabgeordnete Dr. Gerhard Hopp: „Das Bayerische Sozialministerium lässt am Valentinstag eine kleine Ausnahme vom strikten Corona-Lockdown zu: Blumenläden dürfen am kommenden Sonntagmorgen Blumen verkaufen, wenn auch nur zur Abholung im sogenannten “Click&Collect” und ohne vorherige Besichtigung im Geschäft. 

Das hat das Arbeitsministerium in einer neuen Allgemeinverfügung bekannt gemacht, die nur für den Valentinstag gilt“, so Dr. Hopp, der die Möglichkeit begrüßt. „Trotz aller Schwierigkeiten und Einschränkungen durch die Corona-Pandemie soll an diesem Tag ein bisschen Normalität einkehren“, begrüßt Dr. Hopp. Dank richtet der Abgeordnete an Arbeitsministerin Carolina Trautner für diese Initiative und die erweiterte Regelung an diesem Sonntag, an dem statt üblicherweise zwei Stunden für vier Stunden (zwischen 8 und 12 Uhr) Blumen abgegeben werden können.
 
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