MdL Dr. Gerhard Hopp: „Kommunen sollen bei Sanierung von Wasserleitungen auch nach 2021 unterstützt werden“ – Dringlichkeitsantrag im Landtag eingebracht

07.07.2020

„Die Koalition will auch künftig die Kommunen bei der Instandsetzung von teils jahrzehntealten Trink- und Abwasseranlagen in Bayerns Gemeinden unterstützen. Daher setzt sich die CSU-Fraktion per Dringlichkeitsantrag gemeinsam mit dem Koalitionspartner FW dafür ein, dass die Härtefallförderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) um vier Jahre verlängert und gleichzeitig optimiert wird“, teilt aktuell der CSU-Landtagsabgeordnete und Mitglied des Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtags, Dr. Gerhard Hopp, mit. Gleichzeitig dankte er Landrat Franz Löffler für sein Engagement zur Fortführung der RZWas-Härtefallförderung bei Umweltminister Thorsten Glauber. Durch den nachdrücklichen gemeinsamen Einsatz habe man bayernweit Unterstützung für die Fortführung der Förderung erreichen können. 
 
 

Wie der Chamer Landtagsabgeordnete weiter mitteilt, sollen in Zukunft die Auszahlungen der Zuwendungen haushaltsabhängig auf 1 Million Euro je Gemeinde und Jahr gedeckelt. Insgesamt können bis zu 3 Millionen Euro für Projekte bei Verbundleitungen und Anlagensanierungen beantragt werden. Die Härtefallschwellen für die Förderung bleiben unverändert, jedoch werden künftig nur Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner unterstützt, um die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bestmöglich in ländlichen und in strukturschwachen Gebieten zu verteilen. „Dies ist ein ganz wichtiges Signal an den ländlichen Raum, gerade in Corona-Zeiten“, so Hopp.
 
Der Abgeordnete weiter zur Thematik: „Die hervorragende Trinkwasserqualität ist maßgeblich für die Lebensqualität der Menschen in Bayern. Um unsere Bürger vor unzumutbaren Kosten bei der Sanierung bestehender Leitungssysteme zu schützen, fördert der Freistaat die dafür zuständigen Gemeinden seit Anfang 2016 in besonderen Härtefällen: Mit vollem Erfolg. Durch die sogenannte RZWas-Härtefallförderung konnten wir bislang fast 15 Prozent unserer bayerischen Kommunen und Verbände bei der Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen fördern und bei der Schaffung leistungsfähiger Verbundstrukturen unterstützen.“
 
Gleichzeitig dankt Dr. Hopp seinem CSU-Kollegen und Landtagsabgeordneten Alexander Flierl für die Unterstützung bei der Ausarbeitung der Konditionen im zuständigen Fachausschuss. „Die ursprünglich bis Ende 2021 befristete Förderrichtlinie wird nun auf Initiative der Regierungsfraktionen um mindestens weitere vier Jahre fortgeführt und ausgebaut. Wir wollen, dass der Erlass von neuen Förderbescheiden zügig fortgesetzt werden kann. Nur so können wir unseren Gemeinden die nötige Planungssicherheit für die Instandsetzung von Leitungen und Abwasserkanälen geben und die Bürger von hohen Kostenbeteiligungen entlasten,“ bekräftigt Dr. Hopp abschließend.
 
Weiterführende Informationen:
 
Der Antrag soll bereits an diesem Donnerstag im Plenum des Landtags beschlossen werden. Diesen Antrag können Sie hier downloaden.