MdL Dr. Hopp: Neue Hilfsprogramme für kulturelle Spielstätten und für Laienmusikvereine starten

01.07.2020

„Zum 1. Juli können in Bayern zwei neue Hilfsprogramme für Kunst und Kultur in der Corona-Krise in Anspruch genommen werden: Kulturelle Spielstätten können ebenso eine Unterstützung erhalten wie Laienmusikvereine“, teilt aktuell der Chamer Landtagsabgeordnete, Dr. Gerhard Hopp, mit. Gleichzeitig dankte er Kunstminister Bernd Sibler für die gute Zusammenarbeit im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags bei der Bereitstellung der Fördermittel.
 
 

Dr. Hopp: „Wir müssen unser facettenreiches Kulturleben in Bayern und im Landkreis Cham erhalten. Deshalb nimmt die Landespolitik 30 Millionen Euro für unsere Spielstätten und zehn Millionen Euro für unsere Laienmusikvereine in die Hand, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern, Strukturen zu erhalten und Existenzen zu sichern. Denn es zeichnet sich ab, dass die Krise leider noch länger starke Auswirkungen auf unsere Kulturlandschaft haben wird.“ Wie der CSU-Politiker weiter informiert sind die Programme Teil des bayerischen Kultur-Rettungsschirms, der insgesamt rund 210 Millionen Euro umfasst.
 
Langfristig durch die Krise helfen – „Bayernbonus“
 
Das Stabilisierungsprogramm für kleine und mittlere Spielstätten im Bereich Theater, Kleinkunst, Musik und Kabarett soll die Einrichtungen langfristig unterstützen und so durch die Krise helfen, betont Dr. Hopp. Antragsberechtigt sind Betreiber kultureller Spielstätten mit Sitz in Bayern, die weder öffentlich getragen noch institutionell gefördert werden, in der Regel zwischen 50 und 1.000 Plätzen bieten und im Jahr 2019 im Durchschnitt mindestens zwei kulturelle Veranstaltungen pro Monat angeboten haben. Wer für das zweite Halbjahr 2020 einen Liquiditätsengpass plausibel darlegt, kann abhängig von der Beschäftigtenzahl bis zu 50.000, bis zu 100.000 oder bis zu 300.000 Euro beantragen. Laut Dr. Hopp läuft das Programm bis Jahresende und kann online bis Ende Oktober 2020 bei Bayern Innovativ über www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm beantragt werden.
 
Der Chamer Abgeordnete spricht in diesem Zusammenhang auch von einem „Bayernbonus“, den das Programm des Freistaates biete. Im Vergleich mit der Überbrückungshilfe des Bundes sei es besonders attraktiv: Tatsächliche Personalkosten sind im bayerischen Stabilisierungsprogramm zu 100 Prozent berücksichtigungsfähig. Zudem sei gerade für kleinere Spielstätten eine deutlich höhere und längere finanzielle Unterstützung vorgesehen. „Wir brauchen die ganze Vielfalt und Kraft, die von diesen kreativen Orten ausstrahlt. Wir brauchen die Bühnen, auf denen sich Künstlerinnen und Künstler präsentieren können. Daher ist jeder Euro aus dem Stabilisierungsprogramm gut angelegt“, bekräftigt der Parlamentarier.
 
Unterstützung für Projekte und Schutzmaßnahmen
 
Wie Dr. Hopp weiter mitteilt, richtete sich das Programm Laienmusik an alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 Dachverbände der Laienmusik in Bayern sind. Sie erhalten die Unterstützung, um ihre musikalischen Aktivitäten wiederaufzunehmen und fortzusetzen, erklärt der Haushaltspolitiker. Um die Kosten der musikalischen Aktivitäten trotz Einnahmeverlusten, die die Corona-bedingte Absage zahlreicher Auftritte nach sich zieht, decken zu können, stellt der Freistaat je Laienmusikverein bis zu 1.000 Euro bereit. Für jedes weitere Ensemble eines Vereins erhöht sich die Summe um zusätzlich bis zu 500 Euro. Für das Hilfsprogramm können z.B. Kosten für musikalische Aktivitäten, aber auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz und Hygienekonzepten angesetzt werden. Die Förderanträge können die Vereine im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Oktober 2020 beim jeweiligen Dachverband einreichen. Nähere Informationen zum Förderprogramm stellt der Bayerische Musikrat auf seiner Homepage www.bayerischer-musikrat.de bereit. „Unsere bayerische Kultur lebt auch von den vielen Musikerinnen und Musikern, die in ihrer Freizeit gemeinsam, in der Gruppe ein Instrument spielen oder singen. Auch wegen dieses Miteinanders sind Laienmusikvereine ein unverzichtbarer Bestandteil unseres facettenreichen Kulturstaats und des Landkreises Cham. Das soll auch in Zukunft so bleiben“, bekräftigt Dr. Hopp.
 
Perspektive für Bayerns Kunst und Kultur
 
Der Landtagsabgeordnete verweist darüber hinaus auch auf die weiteren Programme des Kultur-Rettungsschirms – wie das Künstlerhilfsprogramm mit rund 140 Millionen Euro Volumen und die Unterstützung von geförderten nichtstaatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen einschließlich der Sing- und Musikschulen mit rund 10 Millionen Euro. „Auch weiterhin arbeiten wir intensiv daran, dass Kunst und Kultur in Bayern trotz der Pandemie und ihren Auswirkungen eine Perspektive haben“, betont Dr. Hopp mit Blick auf die anstehenden Monate und weitere Öffnungsmaßnahmen.
 
Weitere Informationen zum Kultur-Rettungsschirm in Bayern:
 
https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung/6524/freistaat-hilft-kuenstlerinnen-und-kuenstlern-sowie-kulturschaffenden-mit-verschiedenen-nothilfeprogrammen.html
 
Weitere Informationen speziell zum Künstlerhilfsprogramm:
 
https://wk.bayern.de/kunst-und-kultur/meldung/6504/informationen-zum-neuen-hilfsprogramm-fuer-soloselbststaendige-kuenstlerinnen-und-kuenstler.html