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02.04.2020

Herausforderung Corona: Bayern handelt
Ausgangsbeschränkungen werden verlängert
Weitere Informationen aus der Kabinettssitzung vom 31.3.2020

Hinweis: Die folgenden Informationen finden Sie hier auch zum Downloaden.

Die Corona-Krise hat Bayern, Europa und die Welt fest im Griff. Stündlich aktualisiert sich die Lage zum Umgang mit der Krise.


Das neuartige Coronavirus, Covid-19, stellt die gesamte Gesellschaft und das Gesundheitssystem vor enorme Herausforderungen. Die Erkrankung ist sehr infektiös. Es besteht weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine dynamische Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage.


Es ist ein Stress-Test für unsere Gesellschaft, die Medizin und die Wirtschaft. Ministerpräsident Dr. Markus Söder spannt für Bayern einen Schutzschirm und stellt Sondervermögen von bis zu 20 Milliarden Euro bereit.


Gerne erläutere ich die aktuell diskutierten unterschiedlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie des Ministerrates (Stand: 31. März 2020):
 

1. Wirtschaft und Finanzen

• Gesetz über einen BayernFonds und eine Bayerische Finanzagentur


Um Unternehmen der Realwirtschaft, die gerade für den Wirtschaftsstandort Bayern besonders relevant sind, auch im Falle eines länger andauernden, Corona-bedingten Shut-Downs zu stabilisieren, hat die Bayerische Staatsregierung den Entwurf eines Gesetzes über einen BayernFonds und eine Bayerische Finanzagentur beschlossen. Die Struktur des BayernFonds orientiert sich dabei am Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes.


Der Gesetzentwurf beinhaltet insbesondere folgende Eckpunkte:


Mindestgröße der stabilisierten Unternehmen: Bilanzsumme oder Umsatzerlöse größer als 10 Mio. Euro, mindestens 50 Arbeitnehmer (2 von 3 Kriterien müssen erfüllt sein). Startups müssen in einer abgeschlossenen Finanzierungsrunde von privaten Kapitalgebern mit mindestens 5 Mio. Euro einschließlich des durch diese Runde eingeworbenen Kapitals bewertet worden sein.


–       Keine Obergrenze, damit Überschneidungen mit Konzept des Bundes möglich; aber keine Stabilisierung aus BayernFonds, wenn Unternehmen bereits Hilfe vom Bund aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhält oder vom Bund aus beihilferechtlichen Gründen keine Stabilisierungsmaßnahme nach dem Stabilisierungsfondsgesetz erhalten hat.


–       Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben bei Konditionen und Auflagen der Maßnahmen


–       Der BayernFonds erhält ein Volumen von insgesamt 60 Mrd. Euro (Ermächtigung zur Kreditaufnahme von 20 Mrd. Euro und zusätzlichem Garantie- bzw. Bürgschaftsrahmen von 40 Mrd. Euro).


–       Der BayernFonds wird in gemeinsamer Zuständigkeit von Finanz- und Wirtschaftsministerium umgesetzt.


–       Errichtung einer Bayerischen Finanzagentur GmbH zur Verwaltung des Sondervermögens des BayernFonds. Die Errichtung soll unter Einbeziehung vorhandener Strukturen erfolgen und so eine schnelle Einsatzfähigkeit des BayernFonds ermöglichen.


• Verschärfung des Investitionsprüfungsrechts im deutschen Außenwirtschaftsrecht zum Schutz vor einem Ausverkauf sensibler/systemrelevanter Unternehmen durch unionsfremde Investoren
Um die deutsche Wirtschaft in der aktuellen Coronavirus-Pandemie vor einem Ausverkauf zu schützen, hält die Bayerische Staatsregierung eine Verschärfung des Investitionsprüfungsrechts durch den Bund für erforderlich.


Dazu wird die Bundesregierung um folgende Maßnahmen gebeten:
–       Die schon im letzten Jahr in die Wege geleitete dauerhafte Verschärfung des deutschen Außenwirtschaftsrechts, mit der zum einen zwingende Vorgaben der EU umgesetzt und zum anderen die neu von der EU eingeräumten Handlungsspielräume genutzt werden sollen, muss zügig abgeschlossen werden.


–       Darüber hinaus muss schnellstmöglich, am besten als „schlanke Lösung“ in einem Zwischenschritt im aktuellen Regelwerk, die Meldepflicht und das Prüfungsrecht ab einer Beteiligung in Höhe von 10 Prozent dauerhaft auch auf Medizintechnik, Pharma und kritische Rohstoffe ausgedehnt werden


–       Aufgrund der aktuellen besonderen Herausforderung muss neben diesen dauerhaften Verschärfungen im Investitionsprüfungsrecht schnellstmöglich zeitlich befristet für alle Branchen eine Meldepflicht und ein Prüfrecht für einen Eintritt des Bundes oder eines Bundeslandes ab einer Beteiligung in Höhe von 10 Prozent geschaffen werden, um Transparenz über drohende Übernahmen herzustellen.


• Soforthilfeprogramm Corona


Die Bayerische Staatsregierung hat eine Anpassung der Förderhöchstsummen im Soforthilfeprogramm Corona beschlossen (von derzeit 15.000 Euro auf 30.000 Euro für Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern und von derzeit 30.000 Euro auf 50.000 Euro für Unternehmen bis zu 250 Mitarbeitern). Das Wirtschaftsministerium wird außerdem die Richtlinien des bayerischen Programms mit Blick auf die Definition des Liquiditätsengpasses an die Regelungen des Bundesprogramms anpassen, um im Verwaltungsvollzug einen Gleichlauf der beiden Programme zu gewährleisten.


• LfA-Programme


Die Bayerische Staatsregierung begrüßt die Maßnahmen der LfA Förderbank Bayern zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise. Wirtschafts- und Finanzministerium werden nun schnellstmöglich zusammen mit der LfA die Konditionen des „Corona-Schutzschirm-Kredits“ mit den Hausbanken abstimmen und dabei unter Berücksichtigung des beihilferechtlichen Rahmens den Spielraum im Hinblick auf Laufzeiten, Tilgungsfreistellungen, Sondertilgungsrechte und Zinshöhe umfassend nutzen.


• Vereinfachung der Regelungen zur Bankenregulatorik sowie der Förderkonditionen der KfW


Der Freistaat Bayern und die Kreditwirtschaft müssen alle bankmäßigen Mittel nutzen, damit wirtschaftlich gesunde Unternehmen in Bayern durch die gegenwärtige Corona-Krise nicht in ernsthafte Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Bayern und der Bund handeln bereits, es sind aber weitere Schritte notwendig, damit Banken den Unternehmen möglichst rasch die notwendige Liquidität zur Verfügung stellen können.


In einem Positionspapier der Bayerischen Staatsregierung werden Forderungen an den Bund adressiert, um die Banken zu entlasten und die Vergabe von Förderkrediten an die Wirtschaft zu beschleunigen. Dazu gehört insbesondere:


–       Hindernisse und Beschränkungen bei der Kreditvergabe abbauen (z.B. befristete Aussetzung des Eigenkapitalzuschlags im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungsprüfungsprozess bis Ende 2021).


–       Ausnahmeregelungen für unbürokratische Hilfe schaffen (z.B. Vereinfachungen beim Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen bis Ende 2020).


–       Auf Krisenbewältigung fokussieren und zusätzliche regulatorische Belastungen vermeiden (z.B. Verschiebung der Ausarbeitung von Sustainable-Finance-Strategien auf nationaler und europäischer Ebene sowie des BaFin-Merkblatts zu Nachhaltigkeitsrisiken mindestens bis Ende 2020).


–       Kostendruck von den Banken nehmen (z.B. Erhöhung des Freibetrags für strafzinsfreie Geldanlage bei Notenbanken).


–       Förderdarlehen der KfW optimieren (z.B. Ausweitung der Darlehenslaufzeiten auf bis zu sechs Jahre und Anhebung der bisher nur für KMU vorgesehenen Haftungsfreistellungen auch für große Unternehmen auf 90 %).
 
2. Verlängerung der Ausgangsbeschränkung und der sonstigen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen


Das Gesundheitsministerium wird mit Zustimmung des Ministerrats die Geltungsdauer der in Bayern bestehenden Regelungen zur Reduzierung sozialer Kontakte einheitlich bis zum Ablauf des 19. April 2020 verlängern.
 
3. Gesundheit und Soziales

• Personelle Verstärkung der Gesundheitsämter in Bayern

Die Bayerische Staatsregierung hält die konsequente Fortführung der Eindämmungs-Strategie für wichtig, um die Ausbreitung von Coronavirus-Infektionen im Freistaat zu verlangsamen. In diesem Zusammenhang sollen in allen Landkreisen Contact Tracing Teams für die Ermittlung, Aufklärung und Begleitung von Kontaktpersonen bestätigter COVID-19-Patienten eingesetzt werden. Der hierfür bei den Gesundheitsämtern zusätzlich erforderliche Personalbedarf von rund 3.000 Mitarbeitern wird durch Abordnungen aus anderen Ressorts gedeckt. Außerdem werden die Gesundheitsämter durch Polizeibeamte unterstützt. Das Gesundheitsministerium wird sich besonders um die Gewinnung von medizinischem Fachpersonal kümmern.


• Unterstützung der Krankenhäuser bei der Verpflegung des Personals

Ab dem 1. April wird der Freistaat Bayern eine kostenfreie Verpflegung für alle Bediensteten bayerischer Krankenhäuser, Universitätsklinika, Rehabilitationskliniken sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sicherstellen. Der Freistaat übernimmt dabei die Kosten für die Verpflegung der Bediensteten durch Kantinen und, für den Fall, dass Einrichtungen keine Verpflegungsmöglichkeit vorhalten können, übliche und angemessene Kosten für externe Bewirtung, etwa durch Catering. Die Erstattung wird auf Antrag der jeweiligen Einrichtung erfolgen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie. Mit der Abwicklung des Programms wird das Landesamt für Finanzen beauftragt.
 
Bayerns Schutzschirm gegen Corona

Regierungserklärung des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, MdL, vor dem Bayerischen Landtag am 19. März 2020:
https://www.bayern.de/bayerns-schutzschirm-gegen-corona/
 
Beschlossene Maßnahmen seit dem 20. März 2020
Die Bekanntmachung zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung finden Sie hier:
https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20-03-20-ausgangsbeschraenkung-bayern-.pdf
 
Häufige Fragen und Antworten zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung finden Sie hier:
https://www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/faq-zur-ausgangsbeschraenkung/
 
Der Bericht aus der Kabinettssitzung mit Ausrufung des Katastrophenfalls ist hier verfügbar:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-17-maerz-2020/?seite=1579
 
Wichtige Links zum neuartigen Coronavirus (Sars-CoV-2)

Durch die Dynamik muss die Regierung schnell reagieren. Bürgerinnen und Bürger können sich wichtige Informationen zu aktuellen Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung zur Corona-Pandemie unter folgenden Links abrufen.

Allgemeinverfügungen, Informationsmaterialien, FAQs zu Sars-CoV-2 sowie tagesaktuelle Informationen: www.coronavirus.bayern.de.

Zusammenfassung der Bayerischen Staatsregierung zu Corona:
https://www.bayern.de/service/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/
 
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit dem Fokus auf Vorsorge, mit Handreichungen zum Herunterladen und häufig gestellten Fragen: https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/
 
Um die bayerischen Unternehmen bestmöglich über die Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren, hat das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie folgende Internetseite eingerichtet:
https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
 
Direkt zu den Soforthilfen für Betriebe geht es hier:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
 
Für Fragen zur Notfallbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, zu Menschen mit Behinderung und Werkstätten für Menschen mit Behinderung sowie zu Kurzarbeit, Lohnfortzahlung, Ladenschluss und Arbeitszeitregelungen hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Informationen bereit gestellt unter
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php
 
Informationen rund um Unterricht, Schule und Abschlussprüfungen finden Sie auf den Seiten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:
https://www.km.bayern.de/
 
Robert-Koch-Institut:

SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) finden Sie hier.

Internationale Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete in Deutschland sind hier zusammengefasst.
 
Wichtige Coronavirus-Hotlines

Coronavirus-Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: 09131/6808-5101
Coronavirus-Telefon-Hotline des Kultusministeriums: 089/2186-2971
Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen: 116 117
Coronavirus-Hotline des Wirtschaftsministeriums für Unternehmen: 089/2162-2101