Stärkung der Reha-Einrichtungen

30.01.2020

Seit Jahren ist dem CSU-Landtagsabgeordneten Dr. Gerhard Hopp die Stärkung von Gesundheit und Reha in der Region ein Anliegen. So hatte er bereits mehrfach den Arbeitskreis Gesundheit und Pflege der CSU-Landtagsfraktion nach Bad Kötzting gelotst.

Bei einem Ortsbesuch im Mittelbayerischen Rehazentrum im vergangenen Jahr wurde die Situation der Reha-Einrichtungen thematisiert. Im Anschluss daran hatte sich Hopp nicht nur gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten Karl Holmeier für Verbesserungen auf Bundesebene stark gemacht, sondern sich mit seinen Fraktionskollegen Bernhard Seidenath und Klaus Holetschek für einen Reha-Gipfel im Bayerischen Landtag eingesetzt. Mit einem in dieser Woche erfolgreich im Gesundheitsausschuss des Landtages verabschiedeten Antrag wurde nun ein weiterer Schritt zur Stärkung der Reha getan, wie Hopp aktuell informiert.

Reha-Leistungen besser berücksichtigen

Im Antrag werden eine Reihe von Punkten mit Bedeutung auch für die Reha vor Ort aufgegriffen. So begrüßt der Landtag die Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der medizinischen Rehabilitation, die der Freistaat Bayern in der vergangenen Woche unterstützt hat und die unter anderem das Ziel hat, die Vergütung für Rehabilitationsleistungen zu verbessern. “Darüber hinaus fordern wir die Staatsregierung auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass im geplanten Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) des Bundes festgehalten wird, dass nicht nur die geriatrische Reha, sondern alle Reha-Leistungen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit ohne medizinische Prüfung durch die Krankenkassen bzw. den Medizinischen Dienst genehmigt werden müssen.”, ergänzt der Landtagsabgeordnete. Ohne weitere medizinische Prüfung durch die Krankenkassen bzw. den Medizinischen Dienst sollen zu dem auch Anschlussreha-Leistungen genehmigt werden.

Länderöffnungsklausel gefordert

Auch engen die vorgesehenen übergreifenden Rahmenverträge die Spielräume der Krankenkassen und Rehabilitationseinrichtungen in den Ländern ein. Landesspezifische Besonderheiten werden nicht ausreichend berücksichtigt. “Deshalb wird an die Staatsregierung appelliert, sich auf Bundesebene für eine Länderöffnungsklausel der bundesweiten Rahmenverträge zur besseren Berücksichtigung regionaler Besonderheiten einzusetzen.”, informiert Hopp. “Mit dem Maßnahmenpaket wollen wir weiter dran bleiben und die Situation vor Ort für die Einrichtungen und Patienten spürbar verbessern”, versprach Hopp. Auch in Zukunft will er gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen in der Koalition auf Landesebene an der Thematik dranbleiben, kündigte der Abgeordnete an.

Bildunterschrift: MdL Dr. Gerhard Hopp (re.) bei einem Gespräch mit dem Geschäftsführer des Mittelbayerischen Rehazentrums Raphael Nguyen und dem Vorsitzenden des AK Gesundheit der CSU-Landtagsfraktion Bernhard Seidenath (2. vo. re.) und dem Vorsitzenden des Bayerischen Heilbäderverbandes und MdL Klaus Holetschek im Bayerischen Landtag in dieser Woche (li.).