MdL Dr. Hopp: Landesstiftung vergibt insgesamt 236.650 Euro für Bauprojekte im Landkreis Cham

07.02.2019

Der Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung hat beschlossen, insgesamt sieben Bauprojekte im Landkreis Cham – in Roding, Schorndorf, Waldmünchen, Zell, Reichenbach, Lam und Stamsried – mit insgesamt 236.650 Euro zu fördern. Dies teilt aktuell der Landtagsabgeordnete und Mitglied des Haushaltsausschusses, Dr. Gerhard Hopp (CSU), mit. Gleichzeitig dankte der Parlamentarier dem Stiftungsrat für die Genehmigung des Zuschusses.


Von den Fördermitteln gehen 12.000 Euro an die Katholische Kirchenstiftung St. Ulrich für die Sanierung der hist. Friedhofsmauer in Lam, 1.150 Euro nach Stamsried für die Teilerneuerung der historischen Parkmauer (Gesamtzuschuss: 13.150 Euro), 46.800 Euro an die kath. Filialkirchenstiftung Reichenbach für die Sanierung der Filialkirche St. Maria (Gesamtzuschuss: 75.200 Euro), 12.700 Euro nach Zell für die statische Instandsetzung und Notsicherungsmaßnahmen an der Burgruine Lobenstein, 15.000 Euro nach Roding für statische Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Schulmuseum Fronau, 145.000 Euro an den Zweckverband „Jugendhaus Waldmünchen“ für die Sanierung des denkmalgeschützten Anwesens „Gasthaus Kamm“ sowie 4.000 Euro für die Sicherung der Dachkonstruktion und der Fassade eines Anwesens in der Gemeinde Schorndorf.

Laut einer Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wurde den Baudenkmälern eine “regionale Bedeutung“ beigemessen, dem Anwesen in der Gemeinde Schorndorf sowie der historischen Friedhofsmauer der Kath. Pfarrkirche St. Ulrich in Lam eine „überregionale Bedeutung“ attestiert. Des Weiteren unterstrich das Ministerium, dass es sich bei der Kath. Pfarrkirche in Reichenbach um ein Baudenkmal mit „über Bayern hinausreichender Bedeutung“ handelt.

Wie Dr. Hopp weiter informiert, fördert die Bayerische Landesstiftung seit 1972 vor allem bauliche Maßnahmen im kulturellen und sozialen Bereich. “Grundsätzlich werden dabei nur Maßnahmen unterstützt, zu deren Förderung der Staat nicht gesetzlich verpflichtet ist oder die nicht zu den Pflichtaufgaben der Kommunen gehören. Fördervoraussetzung ist aber die öffentliche Nutzung bzw. die regelmäßige öffentliche Zugänglichkeit des Objekts”, bekräftigt der Chamer Abgeordnete.