MdL Dr. Gerhard Hopp: Unterstützung für Sport- und Schützenvereine

Bayern startet Antragsverfahren für Energiepreiszuschuss: 18 Millionen Euro - Kann ab sofort beantragt werden

13.04.2023

 

„Ab jetzt können die Sport- und Schützenvereine in Bayern und im Landkreis Cham einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss greift der Freistaat den Vereinen bei den sprunghaft gestiegenen Energiekosten unter die Arme. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie sehr eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten oder gar Schließungen von Sportanlagen die Vereine und auch die Bevölkerung belasten," teilt aktuell der Chamer Landtagsabgeordnete Dr. Gerhard Hopp nach Mitteilung von Innen- und Sportminister Joachim Herrmann, mit. Der Energiepreiszuschuss soll laut dem Chamer CSU-Politiker dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. Der Freistaat stellt den Sport- und Schützenvereinen hierfür 18 Millionen Euro bereit.

 

Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird nach Dr. Hopps Worten denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. "Neben der Verdoppelung der Vereinspauschale unterstützen wir mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss unbürokratisch unsere Vereine in Krisenzeiten", bekräftigt Dr. Hopp.

Wie der Chamer Abgeordnete weiter mitteilt, ist das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses eng mit der Vereinspauschale verknüpft. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung möglich. Ein Antragsformular erhalten Vereine beim Landratsamt und den Dachverbänden des organisierten Sports. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen.