MdL Dr. Hopp: „Verdoppelte Vereinspauschale und Energiepreiszuschuss enorme Unterstützung für unsere Sportvereine!“

Auszahlung startet

21.08.2023

 Derzeit beginnen die Kreisverwaltungsbehörden in Bayern wie auch im Landkreis Cham mit der Auszahlung der verdoppelten Vereinspauschale und des allgemeinen Energiepreiszuschusses. "Damit erhalten unsere Sport- und Schützenvereine eine enorme finanzielle Unterstützung: 2023 stehen Mittel der verdoppelten Vereinspauschale in Höhe von rund 42 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich wird ein Energiepreiszuschuss aus dem Härtefallfonds für soziales Leben und Infrastruktur finanziert, in dem bis zu 30 Millionen Euro für den Sport reserviert sind," teilt aktuell der Chamer Landtagsabgeordnete, Dr. Gerhard Hopp, mit und dankt gleichzeitig Sport- und Innenminister Joachim Herrmann für die Unterstützung. Laut dem Chamer CSU-Politiker sind die Maßnahmen ein zentrales Instrument zur flächendeckenden Unterstützung der Sport- und Schützenvereine in Zeiten der Energiekrise, in denen sie durch gestiegene Energiepreise finanziell schwer belastet sind. „Mit der Verdoppelung der Vereinspauschale honoriert  der Freistaat Bayern auch die wertvolle Arbeit der Ehrenamtlichen, die sich für das bürgerschaftliche Engagement, dem Rückgrat des ländlichen Raums, einsetzen“, so Dr. Hopp.

 

 Dr. Hopp: „Unser Ziel ist, dass kein Verein aufgrund zu hoher Strom- oder Heizkosten seine Sportanlagen schließen muss und der Sportbetrieb weiterhin aufrechterhalten bleibt. Wir beweisen damit, dass wir in der Lage sind, unsere Vereine in Krisenzeiten unbürokratisch zu unterstützen. Weder bei den Vereinen noch bei der Verwaltung ist durch die Verdoppelung der Vereinspauschale zusätzlicher Arbeitsaufwand entstanden, da auf die ohnehin üblichen Anträge der Vereine ganz einfach das Doppelte des sonst gewährten Zuschusses ausgezahlt wird.“
 
Als erfreulich bezeichnete Landtagsabgeordneter Dr. Hopp, dass der Wert einer Fördereinheit der Vereinspauschale von 29 Cent in den vergangenen Jahren für dieses Jahr auf 30 Cent gesteigert werden konnte. Bei der verdoppelten Vereinspauschale bedeutet das pro Einheit 60 Cent. Eine Fördereinheit setzt sich zusammen aus der Mitgliederzahl, wobei jugendliche und behinderte Mitglieder zehnfach gewichtet werden. Außerdem werden Trainer und Übungsleiterlizenzen mit mindestens 650 Fördereinheiten berücksichtigt. Neben der verdoppelten Vereinspauschale erhalten Vereine mit erhöhten Energieausgaben einen allgemeinen Energiepreiszuschuss in Höhe von maximal 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale. Hierzu wurde ein bürokratiearmes Verfahren entwickelt, welches auf das bestehende Förderverfahren der Vereinspauschale aufsetzt. "Wir senden damit insgesamt ein kraftvolles Signal der Unterstützung und zeigen, dass wir auch in Krisenzeiten Schulter an Schulter mit unseren Sport- und Schützenvereinen stehen", unterstreicht Dr. Hopp.