Modifiziertes Förderprogramm soll Ukraine und ihren Bürgern helfen – MdL Dr. Gerhard Hopp ruft zur Teilnahme auf

03.03.2022

Vor wenigen Tagen hatte der Chamer Landtagsabgeordnete und Mitglied des Europaauschusses im Bayerischen Landtag, Dr. Gerhard Hopp, den deutsch-tschechischen Zukunftsfonds zur Stärkung des gemeinsamen Grenzraums vorgestellt. Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine wird dieser nun modifiziert. 

„Eine große Mehrheit der deutschen und tschechischen Gesellschaft nimmt den Krieg in der Ukraine – trotz der unterschiedlichen historischen Erfahrungen von Deutschen und Tschechen – ähnlich wahr: Als Akt der russischen Aggression gegenüber einem souveränen Staat, der nicht nur seine eigene Existenz verteidigt, sondern auch Werte wie Freiheit, Demokratie und Frieden, auf die auch wir uns in unserer Arbeit berufen“, teilt der Parlamentarier mit.
 
Dr. Hopp: „Nicht nur diese Haltung zum Krieg in der Ukraine verbindet uns, sondern auch große Solidarität und Verbundenheit mit ihren Bürgern. Wir möchten daher deutsch-tschechische Initiativen unterstützen, die der Hilfe für die Ukraine und ihre Bürger gewidmet sind – denen, die unmittelbar bedroht sind genauso wie denjenigen, die von einem Tag auf den anderen zu Flüchtlingen wurden.
 
Daher können ab sofort Projekte beantragt werden, die die Umsetzung von deutsch-tschechischen humanitären Aktivitäten zum Ziel haben, die ukrainische Bürger unterstützen und ihr Leid lindern. Des Weiteren können deutsch-tschechische Benefiz-Veranstaltungen gefördert werden, die die Absicht verfolgen, finanzielle und materielle Mittel in die Ukraine zu bringen. Auch können deutsch-tschechische Aktivitäten gefördert werden, die ukrainischen Flüchtlingen in ihrer schwierigen Situation helfen.
 
Wie Dr. Hopp weiter mitteilt, können Förderanträge im Rahmen des Programms Restart II (Homepage: Re-Start II [Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds] (fb.cz)) gestellt werden. Projekte in diesem Programm können bis zu einer maximalen Förderhöhe von 4.000 Euro) bewilligt werden. Der erforderliche Anteil von 30 % Kofinanzierung kann durch eigene ehrenamtliche Arbeit bestritten werden. Projekte können auch in einem anderen Land als der Tschechischen Republik oder der Bundesrepublik Deutschland stattfinden. Auch wird Antragstellern ermöglicht, ihre gerade laufenden (oder zum 31.12.2021 beantragten) Projekte der aktuellen Situation anzupassen und Aktivitäten zugunsten der Ukraine miteinzubeziehen.