MdL Dr. Gerhard Hopp: Solidarität mit Bayerns Hebammen: Bewährtes geburtshilfliches System erhalten

CSU bringt Dringlichkeitsantrag in Bayerischen Landtag ein

21.05.2025

 Die Situation der Hebammen bewegen vielen Menschen auch vor Ort im Landkreis Cham. Gemeinsam mit der CSU-Fraktion und mit Unterstützung des Koalitionspartners FW hat MdL Dr. Gerhard Hopp in dieser Woche einen Dringlichkeitsantrag zum Thema im Bayerischen Landtag eingebracht, der in der Plenarsitzung beraten und beschlossen werden soll. „Hebammen sind vor, während und nach der Geburt eines Kindes wichtige Stützen für die Familien. 

 

Der Landtag begrüßt deshalb im Dringlichkeitsantrag die Anstrengungen der Staatsregierung, die Hebammenversorgung auch weiterhin zukunftsfest zu gestalten, und fordert die Staatsregierung auf, sich auch künftig und nachdrücklich auf allen Ebenen für eine Stärkung der Hebammen und der Geburtshilfe einzusetzen“, informiert der MdL zum Antrag. „Ziel muss es sein, das bayerische System, das anders als in anderen Bundesländern traditionell von freiberuflichen Beleghebammen geprägt ist, nachhaltig zu stützen und zu schützen“, so Hopp. Dank gebühre dem Vorsitzenden des Gesundheits-AKs der CSU-Fraktion Bernhard Seidenath sowie CSU-Fraktionsvorsitzendem Klaus Holetschek, die sich federführend eingeschaltet hatten sowie dem Koalitionspartner für die Unterstützung des Antrags. 

 

Dieser hat zur Zielsetzung, dass gemeinsam mit der Bundesebene im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel eine Hebammensicherungsstrategie vorgelegt werden soll, die insbesondere die konkreten Auswirkungen des Schiedsspruchs vom 2. April 2025 darstellt und einen konkreten Aktionsplan daraus ableitet, die Vergütungssätze und die Haftpflichtversicherungsprämien auskömmlich würdigt und die Hebammenausbildung in Bayern auch nach dem Schiedsspruch sichert. Zudem appelliert der Landtag an die Schiedsstelle, den Verhandlungsparteien schnellstmöglich den Schiedsspruch zu übermitteln, damit diese möglichst rasch den Rechtsweg beschreiten können, stellt Hopp heraus. 

 

Zum Thema und Hintergrund: 

Beleghebammen sind freiberufliche Hebammen, die in Kliniken die Geburtshilfe sicherstellen. Sie sind nicht an starre arbeitsrechtliche Vorgaben gebunden und müssen ihren Arbeitsalltag flexibler den Anforderungen im Kreißsaal anpassen. Sie können die Frauen während der Geburt bedarfsgerecht begleiten und die ambulante Versorgung gut mit der klinischen Geburtshilfe verknüpfen. Historisch gewachsen wird in Bayern klinische Geburtshilfe zu 80 Prozent von freiberuflichen Beleghebammen geleistet. Bundesweit liegt dieser Anteil nur bei rund 20 Prozent.

 

Der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V regelt die Bedingungen und Vergütungshöhen, mit denen die rund 19.000 bundesweit freiberuflich tätigen Hebammen ihre erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Am 2.4.2025 gab es zu diesem Hebammenhilfevertrag einen Schiedsspruch, der, wie auch der Deutsche Hebammenverband bestätigt, die Einkommenssituation der Beleg-Hebammen im Freistaat deutlich verschlechtert. Deren letzte Vergütungserhöhung liegt nun sieben Jahre zurück. Der Hebammenverband befürchtet jetzt Einkommenseinbußen von bis zu 30 Prozent.

 

„Beleghebammen sind systemrelevant. Sie leisten Unverzichtbares für Frauen und junge Familien in einer extrem vulnerablen Lebensphase. Um zu verhindern, dass Beleghebammen nun im großen Stil aus der Geburtshilfe aussteigen, bedürfen sie einer größeren finanziellen Wertschätzung im Rahmen der Vergütung der Hebammenleistungen“, betont Hopp. Der Abschluss von Vergütungsvereinbarungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ist Teil der Vertragsautonomie der Selbstverwaltung. Die Vertragsverhandlungen nach § 134a SGB V liegen dabei alleine bei den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene. Die Länder sind an den vertraglichen Verhandlungen, insbesondere zu den Vergütungen, nicht beteiligt. Umso wichtiger ist, den Verhandlungspartnern gemeinschaftlich vor Augen zu führen, wie extrem bedeutsam eine faire Bezahlung freiberuflicher Hebammen für die Versorgungssituation der jungen Frauen und Familien ist.

 

„Bayern tut alles in seiner Macht Stehende und unterstützt die überwiegend freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen im Freistaat seit 2018 durch den jährlichen Bayerischen Hebammenbonus von bis zu 1.000 Euro. Zudem erhalten Hebammen unabhängig von ihrem Tätigkeitsfeld seit 2019 eine einmalige Niederlassungsprämie in Höhe von 5.000 Euro. Der Freistaat unterstützt so den Aufbau der freiberuflichen Tätigkeit von Hebammen in Bayern. Dafür wurden in den letzten Jahren bereits mehr als 10 Millionen Euro eingesetzt“, erläutert der Chamer MdL Gerhard Hopp.