„Der Bayerische Landtag hat gestern die Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen“, informiert der direkt gewählte Chamer MdL Dr. Gerhard Hopp aktuell zu einem Thema mit Bedeutung für den Landkreis Cham. Gemeinsam mit dem Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, der das Gesetz federführend mit erarbeitet hatte, unterstreicht Hopp: „Ich freue mich, dass wir mit der Novelle wichtige Weichen für die Zukunft der Feuerwehren gestellt haben. Rund 320.000 von insgesamt etwa 328.000 Feuerwehrmännern und -frauen in Bayern sind ehrenamtlich tätig.
Gerade im Landkreis Cham ist das Engagement für unsere Sicherheit beispielgebend. Es ist daher wichtig, dass die Rahmenbedingungen für den unverzichtbaren Dienst in der Feuerwehr immer wieder optimiert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Nur dann kann das enorme ehrenamtliche Potential dauerhaft erhalten werden“, so Hopp. Die Änderung des Feuerwehrgesetzes wird am 15. Juli 2025 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt zum 16. Juli 2025 in Kraft, erläutert Hopp.
Alle beteiligten Ausschüsse, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingebunden wurden, einstimmig und ohne Änderungen für die Novelle gestimmt. Dies belegt die hohe Akzeptanz der vorgesehenen Änderungen. Insbesondere mit der Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze für den aktiven Dienst von bisher 65 Jahren auf das gesetzliche Renteneintrittsalter von aktuell 67 Jahren wird der höheren Lebenserwartung und der besseren Fitness der über 60-Jährigen Rechnung getragen. "Wir stehen unseren Feuerwehren als starker Partner zur Seite", erklärt Hopp, der die Gelegenheit nutzt, um den 190 Feuerwehren im Landkreis Cham um Kreisbrandrat Michael Stahl Danke für das großartige und wichtige Engagement für die Sicherheit der Menschen im Landkreis zu sagen. „Den Feuerwehren sowohl bei Förderung als auch guten gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Seite zu stehen, ist und bleibt mir ein ganz wichtiges Anliegen“, unterstreicht der Abgeordnete, der sich in vielerlei Hinsicht für gute Strukturen einsetzt.
Weitere Änderungen des Gesetzes beinhalten unter anderem eine Entschädigung für Ausbilder auf Standort- und Kreisebene, Neuerungen beim Kostenersatz bei Fehlalarmen durch sogenannte eCall-Notrufe sowie eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für Bildaufzeichnungen durch Drohnen oder Löschroboter. Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfs finden sich auf der Webseite des Innenministeriums unter https://www.stmi.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/