Bei den Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen steht der Freistaat Bayern auch in diesem Jahr mehreren Kommunen im Landkreis Cham zur Seite. Insgesamt fließen 2,4 Millionen Euro in die Region,“ betonen MdL Dr. Hopp und Landrat Löffler nach Informationen des Bayerischen Finanzministers Albert Füracker im Anschluss an die Sitzung des Verteilerausschusses. Von den staatlichen Mitteln gehen 400.000 Euro nach Bad Kötzting, 800.00 Euro nach Waldmünchen und 1,2 Millionen Euro nach Roding. Die beiden CSU-Politiker danken Finanzminister Albert Füracker für die Unterstützung bei der Vergabe der Mittel, die zusätzlich in die Region fließen.
„Sowohl beim Kommunalen Finanzausgleich als auch staatlichen Investitionen in Hochbau oder Straßenbau hat sich der Freistaat als verlässlicher Partner bewährt. Gerade in Zeiten großer Herausforderungen ist das Land weiterhin gefragt“, unterstrich Dr. Hopp, der sich im Landtag stets für gute Förderausstattung stark gemacht hatte und dankte Landrat Franz Löffler, der sich als Bezirketagspräsident bei den Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich erfolgreich eingesetzt hatte. So liegt der kommunale Finanzausgleich trotz enormer Belastungen des Staatshaushalts mit knapp 12 Mrd. € im Jahr 2025 erneut auf einem Spitzenniveau. Dies sind 5,3 % bzw. 608,6 Mio. € mehr als noch im Jahr 2024. Damit bleibt der Freistaat auch in diesen herausfordernden Zeiten ein sicherer Anker für seine Kommunen und leistet mit dem kommunalen Finanzausgleich auch in 2025 einen bedeutenden Beitrag für stabile Kommunalhaushalte.
Haushaltskonsolidierung im Fokus
Mit Bedarfszuweisungen können beispielsweise eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung oder Sonderbelastungen ausgeglichen werden. Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwachen Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung helfen und ihnen Gestaltungsspielräume erschließen. Es geht zudem darum, nachhaltigen Konsolidierungswillen zu unterstützen. „Die Kommunen sind dabei auch ganz klar in der Pflicht, die harten Kriterien, die ihnen im Zug der Stabilisierungshilfen auferlegt sind, einzuhalten und den Konsolidierungswillen unter Beweis zu stellen“, stellen Dr. Hopp und Landrat Löffler klar.
Entscheidung im Verteilerausschuss
Über die Verteilung der Mittel wurde im so genannten Verteilerausschuss entschieden, der finanzielle sowie strukturellen Härte sowie den Konsolidierungswillen der Gemeinde berücksichtigt. Mitglieder sind Vertreter des Bayerischen Innen- und das Finanzministeriums sowie der kommunalen Spitzenverbände.
