MdL Hopp informiert: CSU-Fraktion fordert mehr Ärzte fürs Land

Landarztquote erhöhen, Numerus clausus abschaffen – Antrag im Bayerischen Landtag

10.10.2024
Gute Zusammenarbeit für eine Verbesserung der Arztversorgung: MdL Hopp und Gesundheitsministerin Judith Gerlach.
Gute Zusammenarbeit für eine Verbesserung der Arztversorgung: MdL Hopp und Gesundheitsministerin Judith Gerlach.

 

In Bayern arbeiten laut Landesärztekammer knapp 95.000 Ärztinnen und Ärzte. Trotz dieser Rekordzahl stößt die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag weitere Maßnahmen an, um einem Ärztemangel im ländlichen Raum vorzubeugen, der die Menschen auch im Landkreis Cham bewegt. Ein entsprechender Antrag mit konkreten Verbesserungsvorschlägen zur Modernisierung des Zulassungsverfahrens für das Studium wurde aktuell im Plenum des Bayerischen Landtages eingebracht und beschlossen, informiert MdL Dr. Gerhard Hopp, der an der Erstellung federführend im Fraktionsvorstand mitgearbeitet hatte.

 

„Das beste Rezept gegen den Ärztemangel sind mehr Studienplätze. Der Freistaat hat hierbei bereits mit 2.700 neuen Studienplätzen kräftig vorgelegt. Jetzt müssen die anderen Länder folgen oder – wie im Fall Bremens – überhaupt Medizinstudienplätze anbieten“, so Hopp. „Gleichzeitig müssen wir bei den Auswahlverfahren weg vom Numerus clausus. Viel wichtiger ist doch die konkrete Eignung für den Medizinerberuf, zum Beispiel durch relevante Vor-Ausbildungen in der Pflege oder im Rettungsdienst. Mit unserem Antrag möchten wir dafür sorgen, dass die Universitäten diese Kriterien künftig stärker berücksichtigen. Denn auch mit einer „nur“ guten statt sehr guten Abiturnote können engagierte junge Menschen sehr gute Ärzte werden“, unterstreicht der Chamer Abgeordnete und bedankte sich beim gesundheitspolitischen Sprecher der CSU-Fraktion Bernhard Seidenath für die Initiative sowie Gesundheitsministerin Judith Gerlach für die gute Zusammenarbeit.  

„Für eine hochwertige ärztliche Versorgung sind Landärzte und Amtsärzte gleichermaßen unerlässlich. Mit unserem Antrag möchten wir die in Bayern geltenden Quoten zur Vergabe der Medizin-Studienplätze zeitgemäß neu justieren“, erläutert Hopp weiter. Konkret wird gefordert, dass künftig nicht mehr 5,8 Prozent, sondern 8 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber über die Landarztquote und 1,8 statt bisher 1,0 Prozent über die Amtsarztquote zum Medizinstudium zugelassen werden. Diese Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich, nach ihrem erfolgreichen Studium im ländlichen Raum oder als Amtsarzt tätig zu sein. Im Gegenzug spielt der Numerus clausus für sie keine Rolle mehr. Mit der Erhöhung der Quoten setzen wir einen kräftigen Anreiz, die flächendeckend gute Versorgung mit Ärztinnen und Ärzten in ganz Bayern auch künftig zu erhalten“, so Hopp abschließend zur Initiative. Der Beschluss des Antrags sei ein wichtiger Schritt, so Hopp.