MdL Dr. Gerhard Hopp: „Neue Richtlinien „RZWas 2025“ seit heutigem 1. April 2025 in Kraft!“

Mehrere Städte und Gemeinden aus dem Landkreis Cham profitieren von Förderung

03.04.2025

 

„Die Förderung wasserwirtschaftlicher Projekte nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) ist eine wichtige Förderung für unsere Kommunen. Jährlich werden über 180 Millionen Euro an Zuwendungen an die bayerischen Städte und Gemeinden für den nichtstaatlichen Wasserbau und für Härtefälle bei der Sanierung kommunaler Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie für Pilot- und Sonderprogramme bewilligt“, teilt aktuell der direkt gewählte Chamer Landtagsabgeordnete, Dr. Gerhard Hopp, mit.

 

Laut dem CSU-Politiker wurden in den zurückliegenden vier Förderjahren so die Sanierung von über 1.000 Kilometern Wasserleitung und rund 600 Kilometern Abwasserkanälen gefördert. Außerdem wurden die Kommunen beim erstmaligen Bau von rund 400 Kilometern Verbundleitungen zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Trockenjahren unterstützt. Dr. Hopp freut es, den Kommunen im Landkreis Cham aktuell mitteilen zu können, dass die neuen Richtlinien „RZWas 2025“ zum heutigen 1. April 2025 in Kraft getreten sind. Sie gelten bis zum 31. Dezember 2028. Fördersystematik und -verfahren werden grundsätzlich beibehalten. Gleichzeitig dankt der Chamer Politiker dem Umweltausschussvorsitzenden des Bayerischen Landtags, Alexander Flierl, sowie Landrat und Bezirkstagspräsident Franz Löffler für ihren Einsatz und ihre Unterstützung bei der Förderung.

Dr. Hopp: „Eine zentrale Neuerung ist allerdings der neue Fördergegenstand für die interkommunale Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Betriebsführung. Damit soll die Zusammenarbeit der Kommunen ausgebaut werden. Daneben wird die Förderpauschale für Verbundleitungen und Verbundkanäle auf einheitlich 200 Euro pro Meter angehoben bei einer gleichzeitigen Deckelung auf maximal 70 Prozent der Ausführungskosten. Das schafft einen Anreiz für Kommunen, Verbundleitungen zu errichten und sich damit insbesondere bei der Wasserversorgung mit anderen Kommunen zu vernetzen und so die Versorgungssicherheit vor Ort zu verbessern.“

Wie der CSU-Politiker weiter informiert, werden zusätzlich die Härtefallschwellen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf verändert. Diese und weitere Anpassungen in der RZWas sollen helfen, die Auszahlungen weiter zu beschleunigen. Dazu soll ebenfalls beitragen, dass im Bayerischen Finanzausgleichsgesetz 2025 für die Härtefallförderung der Schwerpunkt zugunsten der Wasserversorgungsanlagen verändert wird. Dadurch können in diesem Bereich statt bisher 66 Millionen Euro im Jahr 2025 bis zu 99 Millionen Euro an Zuwendungen bewilligt werden.

Wie Dr. Hopp weiter informiert, werden für die Sanierung von Wasser- und Abwasseranlagen im Frühjahr und Sommer 2025 an die Stadt Waldmünchen für mehrere Maßnahmen insgesamt 1.123.239 Euro, an die Stadt Cham für zwei Maßnahmen 1.006.119 Euro, an die Gemeinde Grafenwiesen für zwei Maßnahmen 226.605 Euro, an die Stadt Rötz für eine Maßnahme 728.280 Euro, an die Stadt Bad Kötzting für eine Maßnahme 550.753 Euro sowie an die Gemeinde Schönthal für eine Maßnahme 327.209 Euro an RZWas-Fördermitteln ausbezahlt.